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Gleitschirm
Tandemfliegen mit Profipiloten |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von
magic-wings airsports
Robert Breuel
1.
Geltungsbereich
Die Flüge von magic-wings finden ausschließlich aufgrund der nachfolgenden
Vertragsbedingungen statt.
Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur dann, wenn sie von magic-wings
ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.
Vorrang vor diesen Bedingungen haben jedoch zwingende, gesetzliche und
hoheitliche Bestimmungen. Soweit eine Seite den Vorrang solcher Bestimmungen
erkennt, hat sie der anderen hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.
2. Anmeldung
Unser Anmeldeformular stellt ein unverbindliches und freibleibendes
Antragsformular dar.
Meldet sich ein Teilnehmer für einen Tandemflug an, so bedarf der Vertragsschluß
der Annahme durch magic-wings. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen
und Nebenabreden.
Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer verbindlich, vorbehaltlich
der Annahme durch uns, die Fluggebühren zu bezahlen. Unbeschadet hiervon ist
das unter Ziffer 8 vereinbarte Rücktrittsrecht.
Anmeldungen Minderjähriger müssen durch den oder die gesetzlichen Vertreter
unterzeichnet sein.
3. Hauptpflichten von magic-wings
magic-wings verpflichtet sich durch Annahme der Anmeldung des Teilnehmers,
vorbehaltlich des oben erwähnten Absagerechtes, den gebuchten Flug in Theorie
und Praxis ordnungsgemäß durchzuführen. Die erforderliche Flugausrüstung
(Gleitschirm, Gurtzeug, Helm) wird von magic-wings gestellt. Der Teilnehmer hat
Anspruch auf Teilnahme.
4. Hauptpflichten des Teilnehmers
Die Teilnehmer sind zur Zahlung der Fluggebühr verpflichtet. Jeder Teilnehmer
ist verpflichtet, den Anweisungen des Piloten unbedingt und sofort Folge zu
leisten. Im Fall der Zuwiderhandlung ist magic-wings berechtigt, einen
Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, ohne daß dem Teilnehmer
damit Rückzahlungsansprüche auf Teile der Fluggebühr zustehen, es sei denn,
der Teilnehmer beweist, daß magic-wings nur ein geringerer Schaden entstanden
ist. Die Geltendmachung gegebenenfalls weiteren Schadens durch den verschuldeten
Ausfall des Teilnehmers bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Anreise zum
Fluggelände ist ausschließlich Sache des Teilnehmers.
Auf dem Fluggelände ist den Anweisungen des Tandempiloten unbedingt und sofort
Folge zu leisten.
Jeder Teilnehmer handelt auf eigene Gefahr. Jedem Teilnehmer ist bewußt, daß
durch den praktischen Flugbetrieb eine erhöhte Gefahr für Leib und Leben und
sein Eigentum entstehen kann.
Wird den Anweisungen des Tandempiloten nicht Folge geleistet, kann der
Teilnehmer sofort vom Tandempilot mit Wirkung für magic-wings vom Flugbetrieb
ausgeschlossen werden.
Wird einer Anweisung nicht Folge geleistet und entsteht hieraus ein Schaden,
haftet hierauf der Teilnehmer.
Verursacht ein Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden am
Equipment, ist er magic-wings voll umfänglich haftbar.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, wettergerechte, zweckentsprechende und
sportliche Kleidung und Bergstiefel oder feste hohe Sportschuhe zu tragen.
Die Kleidung muß anliegend sein und darf sich nicht verheddern.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, jegliches ungebührliches Verhalten zu
unterlassen. Ein schwerer Verstoß gegen die Verpflichtung kann durch den
Ausschluß vom weiteren Flugbetrieb geahndet werden, ohne daß der Teilnehmer
hieraus Erstattungsansprüche gegen magic-wings geltend machen kann.
5. Preise
Unsere Preise sind sind jeweils aus unserem Angebot im Internet unter www.magic-wings.de
zu entnehmen und ohne Abzug zahlbar. Die Flugticketgebühren müssen spätestens
14 Tage (bei Onlinebuchung eines oder mehrerer Tandem-Gutscheine) nach Erzhalt
des Gutscheines bzw. der Gutscheine bei uns eingegangen sein. Gehen solche Gebühren
nicht rechtzeitig ein, entfällt das Teilnahmerecht am gebuchten Flug,
unbeschadet des Rechtes von magic-wings, die Fluggebühren einzufordern. Eine
Bergbahnauffahrt ist im Gesamtpreis nicht enthalten. Die Kosten für die
Auffahrt zum Startgelände trägt der Fluggast separat (z.B. ebenso, wenn ein
zweiter oder weiterer Flugtermin wegen unpassendem Wetter angesetzt werden
muss).
6. Haftung
Unsere Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Für Folgeschäden und Schäden Dritter haften wir nur insoweit,
als dieser Schaden durch die gesetzliche Dritthaftpflichtversicherung gedeckt
wird. Jeder Passagier ist bei magic-wings nach den Bestimmungen des
Luftverkehrsgesetzes bis zu einer Höhe von 164.000,- € versichert.
7. Rücktritts- und Kündigungsrecht
Der anmeldende Teilnehmer ist berechtigt, bis spätestens zwei Wochen (= 14
Tage) nach Erhalt des/der Tickets (Fristbeginn: Datum des Ausstellungstages des
Tickets (auf dem Ticket aufgedruckt) + 3 Tage) seine Anmeldung zu widerrufen
(Zugang bei magic-wings entscheidet!) und erhält den Ticketspreis abzüglich
Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,- € zurückerstattet.
Eine spätere Stornierung des Tickets und eine Rückerstattung des Ticketwertes
ist nicht möglich.
Im Falle einer vereinbarten Barzahlung gilt: bis spätestens 14 Tage nach Erhalt
einer Auftragsbestätigung (per post oder e-mail - Fristbeginn wie oben)
kann die Anmeldung wiederrufen werden. In diesem Fall entstehen dem Teilnehmer
keinerlei Kosten. Ein späterer Widerruf ist nicht möglich. Eine Nichtteilnahme
ist uns jedoch in jedem Fall unverzüglich ab Kenntnis der Verhinderung
anzuzeigen.
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Tandemflugtermin (+2 Std.) verfällt das
Ticket und es erlischt sämtlicher Anspruch auf Nachholung des Fluges bzw.
Rückerstattung des Flugpreises. Jedes Ticket hat eine Gültigkeit von 1 Jahr.
Die Laufzeit beginnt ab aufgedrucktem Ausstellungsdatum des Tickets.
8. Tandemflug
Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, daß er gesundheitlich in der
Lage ist, an einem Tandemflug teilzunehmen.
magic-wings bestimmt das Fluggelände (Wallberg am Tegernsee oder Brauneck bei
Lenggries, Blomberg bei Bad Tölz und andere).
Der Ort wird rechtzeitig vor dem Flug bekanntgegeben. Jeder Tandemflug ist
wetterabhängig.
Die Flugtermine werden daher nur unverbindlich angegeben.
Jeder Teilnehmer ist gehalten, jeweils am Abend vor dem geplanten Tandemflug
telefonisch nachzufragen, ob der Flug stattfinden kann.
Kann ein Flug aus Gründen höherer Gewalt, wie unpassendes Wetter oder zu
starker Wind, nicht stattfinden, stehen dem Teilnehmer keine Ersatzansprüche
zu. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch bestehen.
Bei einer Terminverschiebung bzw. Ausfall aus o.g. Gründen hat der Teilnehmer
keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Anspruch auf Rückerstattung des
Gutscheinwertes oder sonstiger entstandener Aufwendungen.
10.
Schlußbestimmungen
Erfüllungsort aller Verpflichtungen ist Ebersberg.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder
nichtig sein, so sind beide Seiten verpflichtet, eine Bestimmung zu verabreden,
die der unwirksamen oder nichtigen nach deren Sinn möglichst nahe kommt.
Berganger, den 01.04.2010
Beförderungsvertrag
Gleitschirm-Tandemflug
Ihnen
wird bei magic-wings
die Möglichkeit
geboten, als
Passagier eines
doppelsitzigen
Luftsportgerätes
eine faszinierende
Luftsportart kennen
zu lernen. Dabei
werden Sie
unterstützt durch
einen lizensierten
Piloten. Um keine
fahrlässigen
Handlungen zu
vollziehen ist der
Pilot verpflichtet,
das Vorhaben
abzusagen, sofern er
Sie für ungeeignet
hält oder er durch einen
äußeren Einfluß
(wie z.B.
ungünstige
Wetterverhältnisse
oder
Materialdefekte)
eine Gefahr für
Leib und Leben der
an Ihrer
luftsportlichen
Aktivität
beteiligten Personen
sieht.
Sie
bestätigen mit
Ihrer Bestellung,
daß Sie unter
keinem Zwang stehen,
diese luftsportliche
Aktivität
durchführen zu
müssen und somit
Ihre Teilnahme dem
persönlichen
Interesse dient,
sich mit dieser
Sportart vertraut zu
machen. Sie
erwerben bei der
Vor- und
Nachbesprechung und
auch während Ihrer
aktiven Betätigung
Kenntnisse und
Fähigkeiten, für
die Sie sodann
selbst die
Verantwortung
tragen. Im Detail
betrifft dies
Vorgänge, die bei
Nichtbeachtung
Ihrerseits dazu
führen können,
daß Ihr Pilot
keinen Einfluß mehr
auf Ihre Sicherheit
nehmen kann.
Insbesondere zählen
hierzu:
Ihre Körperhaltung
und
Bewegungsabläufe
während der Start-,
Flug-, und
Landephasen. Hier
besteht das Risiko
von körperlichen
Schäden, z.B.
Frakturen des
Bewegungsapparates.
Deshalb:
Laufen Sie während
der Startphase in
angepaßter
Geschwindigkeit mit
dem Piloten mit,
bleiben Sie auf
keinen Fall
plötzlich stehen (ausser: der Pilot
fordert Sie mit
lautem Rufen "
STOP STOP STOP
" dazu auf) und
setzen Sie sich erst
nach
Aufforderung des
Piloten in das
Gurtzeug.
Das heißt:
Laufbereit bleiben
bis die
Sicherheitshöhe
erreicht ist.
Während der Landung
ist ebenfalls
Laufbereitschaft
erforderlich.
Allen Anweisungen des an Ihrer luftsportlichen Aktiviät beteiligten Piloten ist Folge zu leisten. Geschieht dies nicht, sind Sie in vollem Umfang für einen Schaden selbst verantwortlich. Dies gilt auch für Ihre Begleiter, an die Sie die Ihnen übermittelten Sicherheitsregeln weiterzugeben haben und die Sie in diesem Zusammenhang nach Ihren Möglichkeiten zu beaufsichtigen haben.
Sie verpflichten sich hiermit Ihre luftsportliche Aktivität abzusagen, wenn:
Sie unter Kreislauf-, Nerven- oder Herzbeschwerden, einer Vorerkrankung des Bewegungsapparates, eine Gleichgewichtsstörung oder an Nervenerkrankungen leiden oder litten.
Sie keine persönliche Einweisung über den Ablauf des Startes und Verlauf des Fluges erhalten haben oder Sie nicht alle Anweisungen verstanden haben.
Sie unter Alkohol-, Arzneimittel- oder Drogeneinfluß stehen.
Allen,
an Ihrer
luftsportlichen
Aktivität
beteiligten Personen
können Fehler
unterlaufen, auch
die Beschaffenheit
der beteiligten
Luftfahrzeuge
können fehlbar
sein, so daß Ihnen bewußt ist, daß
eine Gefahr für
Leib und Leben
besteht. Soweit
gesetzlich zulässig,
entbinden Sie den
Luftsportgeräteführer
und -halter, sowie
das weitere mit
Ihrer
luftsportlichen
Aktivität
verbundene Personal
von jeglicher
Haftung, die über
bestehende
Versicherungen
hinausgeht.
Kleidung, Schmuck
oder sonstige
mitgeführte
Gegenstände, wie
z.B. Kamera, Handy,
oder Brille
unterliegen
ausschließlich
Ihrer eigenen Obhut.
Diese Vereinbarungen
betreffen auch alle
Dritte, die aus
einem eventuellen
Schaden Ansprüche
herleiten könnten.
Alle
vorstehenden
Informationen habe
ich zur Kenntnis
genommen, verstanden
und akzeptiere diese
durch das Absenden
meiner Bestellung.
Berganger, den 01.01.2012
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