Tandem Paragliding
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

von magic-wings airsports
Robert Breuel

1. Geltungsbereich

Die Flüge von magic-wings finden ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Vertragsbedingungen statt.
Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur dann, wenn sie von magic-wings ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.
Vorrang vor diesen Bedingungen haben jedoch zwingende, gesetzliche und hoheitliche Bestimmungen. Soweit eine Seite den Vorrang solcher Bestimmungen erkennt, hat sie der anderen hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.

2. Anmeldung

Unser Anmeldeformular stellt ein unverbindliches und freibleibendes Antragsformular dar.
Meldet sich ein Teilnehmer für einen Tandemflug an, so bedarf der Vertragsschluß der Annahme durch magic-wings. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer verbindlich, vorbehaltlich der Annahme durch uns, die Fluggebühren zu bezahlen. Unbeschadet hiervon ist das unter Ziffer 8 vereinbarte Rücktrittsrecht.
Anmeldungen Minderjähriger müssen durch den oder die gesetzlichen Vertreter unterzeichnet sein.

4. Hauptpflichten von magic-wings

magic-wings verpflichtet sich durch Annahme der Anmeldung des Teilnehmers, vorbehaltlich des oben erwähnten Absagerechtes, den gebuchten Flug in Theorie und Praxis ordnungsgemäß durchzuführen. Die erforderliche Flugausrüstung (Gleitschirm, Gurtzeug, Helm) wird von magic-wings gestellt. Der Teilnehmer hat Anspruch auf Teilnahme.

5. Hauptpflichten des Teilnehmers

Die Teilnehmer sind zur Zahlung der Fluggebühr verpflichtet. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Piloten unbedingt und sofort Folge zu leisten. Im Fall der Zuwiderhandlung ist magic-wings berechtigt, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, ohne daß dem Teilnehmer damit Rückzahlungsansprüche auf Teile der Fluggebühr zustehen, es sei denn, der Teilnehmer beweist, daß magic-wings nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung gegebenenfalls weiteren Schadens durch den verschuldeten Ausfall des Teilnehmers bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6. Preise

Unsere Preise sind ohne Abzug zahlbar. Die Fluggebühren müssen spätestens 14 Tage (bei Onlinebuchung eines oder mehrerer Tandem-Gutscheine) nach Erzhalt des Gutscheines bzw. der Gutscheine bei uns eingegangen sein. Gehen solche Gebühren nicht rechtzeitig ein, entfällt das Teilnahmerecht am gebuchten Flug, unbeschadet des Rechtes von magic-wings, die Fluggebühren einzufordern. Eine Bergbahnauffahrt ist im Gesamtpreis nicht enthalten. Die Kosten für die Auffahrt zum Startgelände trägt der Fluggast separat (z.B. ebenso, wenn ein zweiter oder weiterer Flugtermin wegen unpassendem Wetter angesetzt werden muss).

7. Haftung

Unsere Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Folgeschäden und Schäden Dritter haften wir nur insoweit, als dieser Schaden durch die gesetzliche Dritthaftpflichtversicherung gedeckt wird. Jeder Passagier ist bei magic-wings nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bis zu einer Höhe von 164.000,- € versichert.

8. Rücktritts- und Kündigungsrecht

Der anmeldende Teilnehmer ist berechtigt, bis spätestens zwei Wochen (= 14 Tage) nach Erhalt des Gutscheins bzw. der Gutscheine (Fristbeginn: Datum des Ausstellungstages des Gutscheins (auf dem Gutschein aufgedruckt) + 3 Tage) seine Anmeldung zu widerrufen (Zugang bei magic-wings entscheidet!) und erhält den Gutscheinpreis abzüglich Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,- € zurückerstattet.
Eine spätere Stornierung des Gutscheines und eine Rückerstattung des Gutscheinwertes ist nicht möglich.
Im Falle einer vereinbarten Barzahlung gilt: bis spätestens 14 Tage nach Erhalt einer Auftragsbestätigung (per post oder e-mail - Fristbeginn wie oben)  kann die Anmeldung wiederrufen werden. In diesem Fall entstehen dem Teilnehmer keinerlei Kosten. Ein späterer Widerruf ist nicht möglich. Eine Nichtteilnahme ist uns jedoch in jedem Fall unverzüglich ab Kenntnis der Verhinderung anzuzeigen.
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Tandemflugtermin (+2 Std.) verfällt der Gutschein und es erlischt sämtlicher Anspruch auf Nachholung des Fluges  bzw. Rückerstattung des Flugpreises.


9. Tandemflug

Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, daß er gesundheitlich in der Lage ist, an einem Tandemflug teilzunehmen.
magic-wings bestimmt das Fluggelände (Wallberg am Tegernsee oder Brauneck bei Lenggries).
Der Ort wird rechtzeitig vor dem Flug bekanntgegeben. Jeder Tandemflug ist wetterabhängig.
Die Flugtermine werden daher nur unverbindlich angegeben.
Jeder Teilnehmer ist gehalten, jeweils am Abend vor dem geplanten Tandemflug telefonisch nachzufragen, ob der Flug stattfinden kann.
Kann ein Flug aus Gründen höherer Gewalt, wie unpassendes Wetter oder zu starker Wind, nicht stattfinden, stehen dem Teilnehmer keine Ersatzansprüche zu.
Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch bestehen.
Bei einer Terminverschiebung bzw. Ausfall aus o.g. Gründen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Anspruch auf Rückerstattung des Gutscheinwertes oder sonstiger entstandener Aufwendungen.

Die Anreise zum Fluggelände ist ausschließlich Sache des Teilnehmers.
Auf dem Fluggelände ist den Anweisungen des Tandempiloten unbedingt und sofort Folge zu leisten.
Jeder Teilnehmer handelt auf eigene Gefahr. Jedem Teilnehmer ist bewußt, daß durch den praktischen Flugbetrieb eine erhöhte Gefahr für Leib und Leben und sein Eigentum entstehen kann.
Wird den Anweisungen des Tandempiloten nicht Folge geleistet, kann der Teilnehmer sofort vom Tandempilot mit Wirkung für magic-wings vom Flugbetrieb ausgeschlossen werden.
Wird einer Anweisung nicht Folge geleistet und entsteht hieraus ein Schaden, haftet hierauf der Teilnehmer.
Verursacht ein Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden am Equipment, ist er magic-wings voll umfänglich haftbar.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, wettergerechte, zweckentsprechende und sportliche Kleidung und Bergstiefel oder feste hohe Sportschuhe zu tragen.
Die Kleidung muß anliegend sein und darf sich nicht verheddern.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, jegliches ungebührliches Verhalten zu unterlassen. Ein schwerer Verstoß gegen die Verpflichtung kann durch den Ausschluß vom weiteren Flugbetrieb geahndet werden, ohne daß der Teilnehmer hieraus Erstattungsansprüche gegen magic-wings geltend machen kann.

10. Schlußbestimmungen

Erfüllungsort aller Verpflichtungen ist Ebersberg.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so sind beide Seiten verpflichtet, eine Bestimmung zu verabreden, die der unwirksamen oder nichtigen nach deren Sinn möglichst nahe kommt.

Beförderungsvertrag Gleitschirm-Tandemflug

Ihnen wird bei magic-wings die Möglichkeit geboten, als Passagier eines doppelsitzigen Luftsportgerätes eine faszinierende Luftsportart kennen zu lernen. Dabei werden Sie unterstützt durch einen lizensierten Piloten. Um keine fahrlässigen Handlungen zu vollziehen ist der Pilot verpflichtet, das Vorhaben abzusagen, sofern er Sie für ungeeignet hält oder er einen äußeren Einfluß (wie z.B. ungünstige Wetterverhältnisse oder Materialdefekte) eine Gefahr für Leib und Leben der an Ihrer luftsportlichen Aktivität beteiligten Personen sieht.

Sie bestätigen mit Ihrer Bestellung, daß Sie unter keinem Zwang stehen, diese luftsportliche Aktivität durchführen zu müssen und somit Ihre Teilnahme dem persönlichen Interesse dient, sich mit dieser Sportart vertraut zu machen. Sie erwerben bei der Vor- und Nachbesprechung und auch während Ihrer aktiven Betätigung Kenntnisse und Fähigkeiten, für die Sie sodann selbst die Verantwortung tragen. Im Detail betrifft dies Vorgänge, die bei Nichtbeachtung Ihrerseits dazu führen können, daß Ihr Pilot keinen Einfluß mehr auf Ihre Sicherheit nehmen kann. Insbesondere zählen hierzu:
Ihre Körperhaltung und Bewegungsabläufe während der Start-, Flug-, und Landephasen. Hier besteht das Risiko von körperlichen Schäden, z.B. Frakturen des Bewegungsapparates.

Deshalb:
Laufen Sie während der Startphase in angepaßter Geschwindigkeit mit dem Piloten mit, bleiben Sie auf keinen Fall plötzlich stehen (ausser: der Pilot fordert Sie mit lautem Rufen " STOP STOP STOP " dazu auf) und setzen Sie sich erst nach Aufforderung des Piloten in das Gurtzeug.
Das heißt: Laufbereit bleiben bis die Sicherheitshöhe erreicht ist. Während der Landung ist ebenfalls Laufbereitschaft erforderlich.

Allen Anweisungen des an Ihrer luftsportlichen Aktiviät beteiligten Piloten ist Folge zu leisten. Geschieht dies nicht, sind Sie in vollem Umfang für einen Schaden selbst verantwortlich. Dies gilt auch für Ihre Begleiter, an die Sie die Ihnen übermittelten Sicherheitsregeln weiterzugeben haben und die Sie in diesem Zusammenhang nach Ihren Möglichkeiten zu beaufsichtigen haben.

Sie verpflichten sich hiermit Ihre luftsportliche Aktivität abzusagen, wenn:

Allen, an Ihrer luftsportlichen Aktivität beteiligten Personen können Fehler unterlaufen, auch die Beschaffenheit der beteiligten Luftfahrzeuge können fehlbar sein, so daß Ihnen bewußt ist, daß eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Soweit gesetzlich zulässig, entbinden Sie den Luftsportgeräteführer und -halter, sowie das weitere mit Ihrer luftsportlichen Aktivität verbundene Personal von jeglicher Haftung, die über bestehende Versicherungen hinausgeht. Kleidung, Schmuck oder sonstige mitgeführte Gegenstände, wie z.B. Kamera, Handy, oder Brille unterliegen ausschließlich Ihrer eigenen Obhut.
Diese Vereinbarungen betreffen auch alle Dritte, die aus einem eventuellen Schaden Ansprüche herleiten könnten.

Alle vorstehenden Informationen habe ich zur Kenntnis genommen, verstanden und akzeptiere diese durch das Absenden meiner Bestellung.

Berganger, den 01.04.2002

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